Grundausbildung Transportbegleitung
- Mindestalter 21 Jahre
- Österr. Staatsbürgerschaft
- Keine gravierenden Verwaltungsstrafen
- Einwandfreier Leumund
- Lenkberechtigung C und E
- Kenntnisse der deutschen Sprache
Qualifikation zum Organ der Straßenaufsicht zur Durchführung von Transportbegleitungen; vor der Vereidigung ist ein Praxisnachweis erforderlich.
- Grundkurs
- Wissensvermittlung relevanter Sachinformationen (StGB, KFG, StVO, VStG, AVG, Bescheidkunde etc.)
- Theoretische Ausbildung
Ca. 1 Woche nach Kursende!
Meinrad Müller