Erste-Hilfe Ausbildung
Arbeitgeber müssen gemäß Arbeitnehmerschutzgesetz ASchG §26 und Arbeitsstättenverordnung AStV §40 geeignete Vorkehrungen treffen, damit Arbeitnehmern bei Verletzungen oder plötzlichen Erkrankungen Erste Hilfe geleistet werden kann. Ab einer gleichzeitigen Beschäftigung von mind. 5 Arbeitnehmer muss eine entsprechende Personenanzahl gem. Arbeitsstättenverordnung ausgebildet werden.
Die Ausbildung ist spätestens nach 10 Jahren zu wiederholen. In Abständen von höchstens 4 Jahren sind Übungen in Erster Hilfe abzuhalten.
Praxisorientierte Vermittlung der Ersten Hilfe inklusive Üben diverser Notfallszenarien. Dieser Kurs entspricht den aktuellsten Lehrinhalten des Österreichischen Roten Kreuzes.
- Unfallverhütung
- Grundlagen der Ersten Hilfe
- Regungsloser Notfallpatient
- Defibrillation
- Akute Notfälle
- Wunden
- Knochen/Gelenksverletzungen
Mitarbeiter des Österreichischen Roten Kreuzes, Landesverband Vorarlberg oder andere
16
€ 165,-
WIFI Dornbirn
8. - 17.11.2016
Di + Do 18:00 - 22:00 Uhr
Kursnummer: 61007.01
7. - 16.3.2017
Di + Do 18:00 - 22:00 Uhr
Kursnummer: 61108.01