Sachkundenachweis im Umgang mit Giften
Für die Berechtigung zum Erwerb von Giften muss unter anderem die Sachkenntnis im Umgang mit Giften nachgewiesen und auf aktuellem Stand gehalten werden.
Sie erhalten auf aktuellem Stand die erforderlichen Kenntnisse im Hinblick auf den sachgemäßen und sicheren Umgang mit Giften laut § 4 der Giftverordnung 2000.
- Grundlagen der Physik und Chemie, Stoffeigenschaften
- Grundlagen der Toxikologie
- Anwenderschutz
- Informationsquellen
- Gift-bezogene Besonderheiten der Ersten Hilfe
- Gesetze und Vorschriften
Dr. Eugen Anwander
DI Dr. Johannes Sturn
DI Rudolf Sams
Dr. Isabella Mutinelli
24
€ 850,-
WIFI Dornbirn, HTL Dornbirn