Sachkundenachweis im Umgang mit Giften Auffrischungskurs
Für die Berechtigung zum Erwerb von Giften muss unter anderem die Sachkenntnis im Umgang mit Giften nachgewiesen und auf aktuellem Stand gehalten werden.
Im Kurs decken Module jeweils auch die rechtlichen und fachlichen Neuerungen der letzten Jahre ab. Damit ist ein verkürzter Kurs im Umfang von 8 Stunden auch als Auffrischungskurs gemäß § 4 Abs. 3 bzw. Abs. 9 der Giftverordnung 2000 anerkannt.Sie erhalten auf aktuellem Stand die erforderlichen Kenntnisse im Hinblick auf den sachgemäßen und sicheren Umgang mit Giften laut § 4 der Giftverordnung 2000.
- Informationsquellen
- Gift-bezogene Besonderheiten der Ersten Hilfe
- Gesetze und Vorschriften
Dr. Eugen Anwander
DI Dr. Johannes Sturn
8
€ 260,-
WIFI Dornbirn