gemäß § 4 Abs. 3 bzw. Abs. 9 der Giftverordnung 2000 (BGBI. II 24/2001)
Sachkundenachweis im Umgang mit Giften Auffrischungskurs
Sachkundenachweis im Umgang mit Giften Auffrischungskurs
gemäß § 4 Abs. 3 bzw. Abs. 9 der Giftverordnung 2000 (BGBI. II 24/2001)

Verkürzter Kurs im Umfang von 8 Stunden für Personen, die den Sachkundenachweis bereits erbracht haben.
Termin auf Anfrage
Bitte wenden Sie sich an:

Nadine Baumann
T 05572/3894-469
E baumann.nadine@vlbg.wifi.at

Kurstermine ab Herbst finden Sie hier.

Sachkundenachweis im Umgang mit Giften Auffrischungskurs

Für die Berechtigung zum Erwerb von Giften muss unter anderem die Sachkenntnis im Umgang mit Giften nachgewiesen und auf aktuellem Stand gehalten werden.

Im Kurs decken Module jeweils auch die rechtlichen und fachlichen Neuerungen der letzten Jahre ab. Damit ist ein verkürzter Kurs im Umfang von 8 Stunden auch als Auffrischungskurs gemäß § 4 Abs. 3 bzw. Abs. 9 der Giftverordnung 2000 anerkannt.

Ziel

Sie erhalten auf aktuellem Stand die erforderlichen Kenntnisse im Hinblick auf den sachgemäßen und sicheren Umgang mit Giften laut § 4 der Giftverordnung 2000.

Inhalt

  • Informationsquellen
  • Gift-bezogene Besonderheiten der Ersten Hilfe
  • Gesetze und Vorschriften

Trainer

Dr. Eugen Anwander
DI Dr. Johannes Sturn

Trainingseinheiten

8

Beitrag

€ 260,-

Ort

WIFI Dornbirn

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