Ausbildung zur verantwortlichen Person gemäß § 26 Absatz 6 AWG 2002 idgF.
Ausbildung zur verantwortlichen Person gemäß § 26 Absatz 6 AWG 2002 idgF.

Haben Sie genug von der verwirrenden Gesetzgebung hinsichtlich des Abfallwirtschaftsgesetzes? In diesem Kurs räumen wir alle Unklarheiten beiseite, indem wir Ihnen die wichtigsten Grundkenntnisse beibringen.
25.11.2024 - 27.11.2024
Tageskurs
Hohenems  
Verfügbar
1.135,00 EUR
1.135,00 EUR
Screenreader Text
ORT Hohenems

Anfahrt/Kontakt

ZEIT

Montag, 8:00 - 17:00
Dienstag, 8:00 - 17:00
Mittwoch, 8:00 - 17:00
Kursdauer: 25 (Trainingseinheiten)

DURCHFÜHRUNG Präsenz Kurs
Kursnummer: 35621
1.135,00 EUR Kursnummer: 35621
ORT Hohenems

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ZEIT

Montag, 8:00 - 17:00
Dienstag, 8:00 - 17:00
Mittwoch, 8:00 - 17:00
Kursdauer: 25 (Trainingseinheiten)

DURCHFÜHRUNG Präsenz Kurs
Kursnummer: 35721
1.135,00 EUR Kursnummer: 35721

Ausbildung zur verantwortlichen Person gemäß § 26 Absatz 6 AWG 2002 idgF.

Zielgruppe

Baumeister:innen, Erdbauer:innen, Abbruchunternehmen, Abfalltransporteur:innen, Planer:innen, Architekt:innen, Baumanager:innen, Bauaufsichten, angehende gewerbsmäßige Sammler:innen und Behandler:innen von nicht gefährlichen Abfällen

Inhalt

  • Gesetzlich erforderliche Grundlagen
  • Wissen zur Wahrung der Tätigkeiten als verantwortliche Person gemäß § 26 Abs. 6 AWG 2002 idgF.
  • Verpflichtungen und Vorgaben bei Entsorgungs- und Verwertungstätigkeiten in betrieblichen und projektbezogenen Bereichen des Bauwesens
  • Maßnahmen und rechtliche Vorgaben in praktischer und dokumentarischer Hinsicht
  • Grundlagen im Bereich Abfallrecht, Abbrucharbeiten sowie Bau- und Abfallchemie für rückbaukundige Personen gemäß Recycling Baustoff VO BGBl. II 290/2016

Rechtliche Grundlage:

  • Relevante Rechtsgrundlagen aus der österreichischen Abfallrechtsgebung

Folgende Gesetze werden speziell behandelt:

  • Abfallwirtschaftsgesetz 2002 idgF. / Abfallnachweisverordnung 2012 idgF.
  • Abfallbilanzverordnung 2009 idgF. / Abfallverzeichnisverordnung 2020 idgF.
  • Deponieverordnung 2008 idgF. / Bundesabfallwirtschaftsplan 2017
  • Altlastensanierungsgesetz idgF.
  • Recycling-Baustoff VO idgF.
  • Projektspezifische Gesetze (GewO, WRG, NSchG, MinroG)
  • Registrierung, Wartung und Eintragungen im EDM / ZAReg und Grundlagen in Bezug auf Abfallbilanzierungen 

Entsorgung (Deponierung) von Aushubmaterial:

  • Stufenweise Ablaufdarstellung einer fach- und sachgerechten Vorgehensweise
  • Art und Weise der Dokumentation und Nachweisführung bei Entsorgungen und gesetzliche Rahmenverpflichtungen (Deponieverordnung, Abfallnachweisverordnung, Abfallbilanzverordnung)
  • Begriffserläuterungen in Hinblick auf Dokumentationen in Verbindung mit Praxisbeispielen
  • rechtliche Verpflichtungen von Unternehmen und Abfallbesitzer:innen bei Entsorgungen entsprechend der Abfallrechtsgebung
  • Querverweis auf das Altlastensanierungsgesetz idgF. (ALSAG) im Zuge von Entsorgungen und Darstellung möglicher Verfahrensläufe bei Verstoß gegen das ALSAG in Form von Praxisbeispielen

Wiederverwendung (Verwertung) von Aushubmaterial:

  • Stufenweise Ablaufdarstellung einer fach- und sachgerechten Verwertung von Aushubmaterial
  • Art und Weise der Dokumentation und Nachweisführung bei Verwertungen; gesetzliche Rahmenverpflichtungen (Bundesabfallwirtschaftsplan, Naturschutzgesetz, Wasserrecht, Umweltrecht, ALSAG Vorgaben)
  • Begriffserläuterungen in Hinblick auf Dokumentationen (Praxisbeispiele) und Darstellung von bestehenden Grenzwerten und Mengenschwellen
  • Bürokratische Verpflichtungen von Unternehmen oder Abfallbesitzer:innen bei Verwertungsmaßnahmen

 

Verwertungsorientierter Rückbau

Basierend auf erlernte Grundlagen zu verantwortlichen Person gem. § 26 AWG 2002 idgF. für nicht gefährliche Abfälle im Bauwesen, wird auf die Besonderheiten im Rahmen von Bau- und Abbrucharbeiten im Geltungsbereich der Recycling Baustoff Verordnung idgF. abgezielt und somit der Teilfachbereich für die Ausübung der Tätigkeiten einer rückbaukundigen Person erlernt.

  • Abbrucharbeiten gem. ÖNORM B2251 / Recycling Baustoff VO idgF.
  • ÖNORM B3151: Rückbau von Bauwerken als Standartabbruchmethode / Dokumentation und Nachweisführung
  • Recycling von Abfällen aus Bau- und Abbrucharbeiten / Qualitätssicherung von Recycling Baustoffen
  • CE Konformität gem. EU-Bauprodukte VO idgF.

 

Ziel

  • Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeit einer verantwortlichen Person gem. § 26 Abs. 6 AWG 2002 idgF.
  • Erlangen der Berechtigung zur Sammlung/Behandlung von Abfällen gem. § 24a AWG 2002 idgF.
  • Sie kennen die geltenden Rechtslagen und Anwendungsbereiche speziell für die Baupraxis und den Baubetrieb.

Trainer

Bernhard Radinger (br conTrust GmbH)

Trainingseinheiten

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Beitrag

€ 1.135,- inkl. Seminarunterlagen und Prüfung

Ort

BAUAkademie / WIFI Hohenems

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