Ausbildung zur verantwortlichen Person gemäß § 26 Absatz 6 AWG 2002 idgF.
Baumeister:innen, Erdbauer:innen, Abbruchunternehmen, Abfalltransporteur:innen, Planer:innen, Architekt:innen, Baumanager:innen, Bauaufsichten, angehende gewerbsmäßige Sammler:innen und Behandler:innen von nicht gefährlichen Abfällen
- Gesetzlich erforderliche Grundlagen
- Wissen zur Wahrung der Tätigkeiten als verantwortliche Person gemäß § 26 Abs. 6 AWG 2002 idgF.
- Verpflichtungen und Vorgaben bei Entsorgungs- und Verwertungstätigkeiten in betrieblichen und projektbezogenen Bereichen des Bauwesens
- Maßnahmen und rechtliche Vorgaben in praktischer und dokumentarischer Hinsicht
- Grundlagen im Bereich Abfallrecht, Abbrucharbeiten sowie Bau- und Abfallchemie für rückbaukundige Personen gemäß Recycling Baustoff VO BGBl. II 290/2016
- Relevante Rechtsgrundlagen aus der österreichischen Abfallrechtsgebung
Folgende Gesetze werden speziell behandelt:
- Abfallwirtschaftsgesetz 2002 idgF. / Abfallnachweisverordnung 2012 idgF.
- Abfallbilanzverordnung 2009 idgF. / Abfallverzeichnisverordnung 2020 idgF.
- Deponieverordnung 2008 idgF. / Bundesabfallwirtschaftsplan 2017
- Altlastensanierungsgesetz idgF.
- Recycling-Baustoff VO idgF.
- Projektspezifische Gesetze (GewO, WRG, NSchG, MinroG)
- Registrierung, Wartung und Eintragungen im EDM / ZAReg und Grundlagen in Bezug auf Abfallbilanzierungen
Entsorgung (Deponierung) von Aushubmaterial:
- Stufenweise Ablaufdarstellung einer fach- und sachgerechten Vorgehensweise
- Art und Weise der Dokumentation und Nachweisführung bei Entsorgungen und gesetzliche Rahmenverpflichtungen (Deponieverordnung, Abfallnachweisverordnung, Abfallbilanzverordnung)
- Begriffserläuterungen in Hinblick auf Dokumentationen in Verbindung mit Praxisbeispielen
- rechtliche Verpflichtungen von Unternehmen und Abfallbesitzer:innen bei Entsorgungen entsprechend der Abfallrechtsgebung
- Querverweis auf das Altlastensanierungsgesetz idgF. (ALSAG) im Zuge von Entsorgungen und Darstellung möglicher Verfahrensläufe bei Verstoß gegen das ALSAG in Form von Praxisbeispielen
Wiederverwendung (Verwertung) von Aushubmaterial:
- Stufenweise Ablaufdarstellung einer fach- und sachgerechten Verwertung von Aushubmaterial
- Art und Weise der Dokumentation und Nachweisführung bei Verwertungen; gesetzliche Rahmenverpflichtungen (Bundesabfallwirtschaftsplan, Naturschutzgesetz, Wasserrecht, Umweltrecht, ALSAG Vorgaben)
- Begriffserläuterungen in Hinblick auf Dokumentationen (Praxisbeispiele) und Darstellung von bestehenden Grenzwerten und Mengenschwellen
- Bürokratische Verpflichtungen von Unternehmen oder Abfallbesitzer:innen bei Verwertungsmaßnahmen
Basierend auf erlernte Grundlagen zu verantwortlichen Person gem. § 26 AWG 2002 idgF. für nicht gefährliche Abfälle im Bauwesen, wird auf die Besonderheiten im Rahmen von Bau- und Abbrucharbeiten im Geltungsbereich der Recycling Baustoff Verordnung idgF. abgezielt und somit der Teilfachbereich für die Ausübung der Tätigkeiten einer rückbaukundigen Person erlernt.
- Abbrucharbeiten gem. ÖNORM B2251 / Recycling Baustoff VO idgF.
- ÖNORM B3151: Rückbau von Bauwerken als Standartabbruchmethode / Dokumentation und Nachweisführung
- Recycling von Abfällen aus Bau- und Abbrucharbeiten / Qualitätssicherung von Recycling Baustoffen
- CE Konformität gem. EU-Bauprodukte VO idgF.
- Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeit einer verantwortlichen Person gem. § 26 Abs. 6 AWG 2002 idgF.
- Erlangen der Berechtigung zur Sammlung/Behandlung von Abfällen gem. § 24a AWG 2002 idgF.
- Sie kennen die geltenden Rechtslagen und Anwendungsbereiche speziell für die Baupraxis und den Baubetrieb.
Bernhard Radinger (br conTrust GmbH)
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BAUAkademie / WIFI Hohenems