gemäß § 4 Abs. 3 bzw. Abs. 9 der Giftverordnung 2000 (BGBI. II 24/2001)
Sachkundenachweis im Umgang mit Giften
Sachkundenachweis im Umgang mit Giften
gemäß § 4 Abs. 3 bzw. Abs. 9 der Giftverordnung 2000 (BGBI. II 24/2001)

Der aktuelle Stand beim sachgemäßen und sicheren Umgang mit Giften gemäß Giftverordnung 2000.
Termin auf Anfrage
Bitte wenden Sie sich an:

Tanja Kathan
T  05572/3894-469
E  kathan.tanja@vlbg.wifi.at

Kurstermine ab Herbst finden Sie hier.

Sachkundenachweis im Umgang mit Giften

Für die Berechtigung zum Erwerb von Giften muss die Sachkenntnis im Umgang mit Giften nachgewiesen werden.

Sie erlangen die erforderliche Sachkenntnis gemäß Giftverordnung 2000.

Sollte ein erfolgreicher Abschluss bestimmter Studienrichtungen oder einschlägige (Berufs-) Ausbildungen vorliegen, können die Sachkenntnisse mit diesem Kurs ergänzt werden.

Die Auffrischung muss längstens alle 4 Jahre erfolgen.

Ziel

Sie erhalten die erforderlichen Kenntnisse im Hinblick auf den sachgemäßen und sicheren Umgang mit Giften laut § 4 der Giftverordnung 2000.

Inhalt

  • Grundlagen der Physik und Chemie, Stoffeigenschaften
  • Grundlagen der Toxikologie
  • Anwenderschutz
  • Informationsquellen
  • Gift-bezogene Besonderheiten der Ersten Hilfe
  • Gesetze und Vorschriften

Trainer

Dr. Eugen Anwander
DI Dr. Johannes Sturn
DI Rudolf Sams
Dr. Isabella Mutinelli
Dr. Sylvia Eller

Trainingseinheiten

24

Beitrag

€ 850,-

Ort

WIFI Dornbirn, HTL Dornbirn

Link zum Stundenplan

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