Sandra Geißinger, Dipl. Betriebswirt ( BA)
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Ordinationsassistenz
Das Bundesgesetz „Medizinische Assistenzberufe-Gesetz“ (MABG) vom 25. September 2012 und die entsprechende Ausbildungsverordnung vom 30. September 2013 regeln u.a. die Ausbildung und Berufsbezeichnung der Ordinationsassistenz.
Die Ordinationsassistentin umfasst die Assistenz bei medizinischen Maßnahmen in ärztlichen Ordinationen, ärztlichen Gruppenpraxen, selbstständigen Ambulatorien und Sanitätsbehörden nach ärztlicher Anordnung und Aufsicht nach Maßgabe der ärztlichen Anordnung.
Der Gesamtumfang der Ausbildung beträgt 650 Stunden, wobei ca. die Hälfte als Praktikum zu absolvieren ist.
Die Ausbildung endet mit einer kommissionellen Abschlussprüfung. Um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, müssen die Anwesenheitspflicht erfüllt, sowie die Einzelprüfungen und das Praktikum positiv abgeschlossen sein.
Personen, die zur Ausübung der Ordinationsassistenz berechtigt sind, dürfen die Berufsbezeichnung „Ordinationsassistent" /„Ordinationsassistentin“ führen.