MAB Röntgenassistenz
Die Röntgenassistenz umfasst die
Durchführung einfacher standardisierter Röntgenuntersuchungen sowie die
Assistenz bei radiologischen Untersuchungen in Krankenhäusern, radiologischen
Praxen und anderen medizinischen Einrichtungen nach ärztlicher Anordnung und
unter entsprechender Aufsicht. Röntgenassistent:innen unterstützen bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von
Untersuchungen, übernehmen die sachgerechte Lagerung von Patient:innen, bedienen radiologische Geräte im Rahmen ihrer Kompetenzen und tragen
zur sicheren Anwendung der medizinischen Bildgebung unter Berücksichtigung der
Strahlenschutzbestimmungen bei.
Die Aufnahme in das MAB-Basismodul erfolgt nur bei Eignung für den Beruf Ordinationsassistenz. Für eine Aufnahme sind die im Folgenden beschriebenen Bedingungen zu erfüllen. Die Bewerberin bzw. der Bewerber hat:
| 1.1. | die 9. Schulstufe erfolgreich absolviert oder weist eine vergleichbare Qualifikation nach |
| 1.2. | die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung. |
| 1.3. | die zur Berufsausübung erforderliche Vertrauenswürdigkeit. |
| 1.4. | das 17. Altersjahr erreicht und wird beim voraussichtlichen Beginn des Praktikums das 18. Lebensjahr vollendet haben. |
Der Lehrplan richtet sich nach der gesetzlichen Ausbildungsverordnung. Der Gesamtumfang der Ausbildung beträgt 1300 Stunden, die wie folgt aufgeteilt werden:
- 120 Stunden Basismodul,
- 477 Stunden Aufbaumodul (bereits besuchte Fächer können angerechnet werden) und
- 703 Stunden Pflichtpraktikum, davon 450 Stunden im Bereich konventionelles Röntgen.
1300
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