Herstellung von Baby- und Kinderbekleidung (bis Größe 134)
Nähbegeisterte Personen, die ihr Hobby zum Beruf machen und sich in einer Selbstständigkeit verwirklichen wollen.
Eine dieser Voraussetzungen muss gegeben sein:
- eine abgeschlossene Kleidermacherlehre
- Lehre im Textilbereich mit Berufserfahrung
- eine abgeschlossene Modeschule oder eine abgeschlossene verwandte Schule
- mehrjährige Berufspraxis im Textilbereich
- gute praktische Kenntnisse (bereits Kleidungsstücke genäht)
Es ist erforderlich auch zuhause mit einer guten Nähmaschine nähen zu können!
Der Kurs richtet sich an Personen, die im Bereich Baby und Kinderbekleidung (bis Größe 134) unternehmerisch tätig werden wollen, sowie an Personen die sich aus privatem Interesse in diesem Bereich weiterbilden möchten. Der Kurs ist NICHT für Nähanfänger:innen, sondern für Personen mit einschlägiger Näherfahrung (privat oder beruflich). Im Kurs werden fachtheoretische sowie praktische Kompetenzen für den Bereich Herstellung von Baby und Kinderbekleidung (bis Größe 134) vermittelt.
- Materialkunde
- Mode- und Schnittzeichnen für Kinderbekleidung
- Bindungstechniken, Drucktechniken
- Rechtliche Grundlagen (Kordelnorm, Reachverordnung, Produktsicherheit)
- Textilkennzeichnung/Pflegekennzeichnung
- Betriebswirtschaftliches Basis Wissen (kaufmännische Grundkenntnisse, Kalkulation, Rechnungslegungspflichten)
- Praktisches Arbeiten in der Werkstatt
Während des Kurses sind folgende Arbeitsproben anzufertigen
- 2-teiliger Jogginganzug
- Festliches Kinderkleid
- Gefütterte Kinderjacke
- Kinderhose (mit Reißverschluss)
Es fallen zusätzliche Kosten für Materialien an. Genaueres wird am ersten Kurstag mit der Trainerin besprochen.
Um für diesen Kurs das WIFI-Diplom zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- mindestens 80% Anwesenheit
- Anfertigung und Fertigstellung der vorgegebenen Werkstücke innerhalb des Kurses (Werkstücke müssen am letzten Tag abgegeben werden)
Simone Neier (Lehrgangsleitung)
80
€ 1.800,-
WIFI Hohenems
Hinweis zum Gewerbezugang :
Die fachliche Qualifikationsvoraussetzungen
werden in der Zugangsverordnung (StF: BGBl. II Nr. 38/2003 idF BGBl. II Nr.
399/2008 für das verbundene Handwerk der
Damenkleidermacher:innen, der Herrenkleidermacher:innen und der Wäschewarenerzeugung
festgelegt. Vor allem auch für den eingeschränkten Bereich zur Herstellung von
Baby- und Kinderbekleidung bis Größe 134, gibt es die Möglichkeit die fachliche
Qualifikation individuell (gem. § 19 GewO) nachzuweisen. Hier gilt es die individuelle Vorbildung der Kandidat:innen
anhand offizieller Zeugnisse zu berücksichtigen. Der Kurs zielt auf die
Vermittlung aller relevanten theoretischen sowie praktischen Kenntnisse und
Fertigkeiten im Bereich Baby- und Kinderbekleidung (bis Größe 134) ab. Sind
keine einschlägig fachlichen Vorkenntnisse vorhanden, besteht die Möglichkeit, ein Fachgespräch und eine Arbeitsprobe bei der Landesinnung "Mode und Bekleidungstechnik" abzulegen.
Weitere Informationen hinsichtlich der erforderlichen
Voraussetzungen für eine Gewerbeberechtigung & Wäschewarenerzeugung,
eingeschränkt auf die Herstellung von Baby und Kinderbekleidung (bis Größe
134), weitere Informationen zu Fachgespräch und Arbeitsprobe sowie Kontaktdaten
zur Innung Mode & Bekleidungstechnik finden Sie hier: https://www.wko.at/branchen/vbg/gewerbe-handwerk/mode-bekleidung/1.html