Herstellung von Baby- und Kinderbekleidung (bis Größe 134)
- Nähbegeisterte Personen, die ihr Hobby zum Beruf machen und sich in einer Selbstständigkeit verwirklichen wollen
Eine dieser Voraussetzungen muss gegeben sein:
- eine abgeschlossene Kleidermacherlehre
- Lehre im Textilbereich mit Berufserfahrung
- eine abgeschlossene Modeschule oder eine abgeschlossene verwandte Schule
- mehrjährige Berufspraxis im Textilbereich
- gute praktische Kenntnisse (bereits Kleidungsstücke genäht)
Mitzubringen: sehr gute Näh- und Overlockmaschine
- Sie
lernen die Besonderheiten von Stoffen und Materialien für Babys und
Kleinkinder kennen
- Sie
entwickeln ein Verständnis für altersgerechte Schnittmuster und Größen
- Sie
üben praktische Nähtechniken für kindgerechte und sichere Kleidungsstücke
- Sie
verbessern Ihre Fähigkeiten im Umgang mit Nähmaschine und Overlock
- Materialkunde
- Mode- und Schnittzeichnen für Kinderbekleidung
- Bindungstechniken, Drucktechniken
- Rechtliche Grundlagen (Kordelnorm, Reachverordnung, Produktsicherheit)
- Textilkennzeichnung/Pflegekennzeichnung
- Betriebswirtschaftliches Basis Wissen (kaufmännische Grundkenntnisse, Kalkulation, Rechnungslegungspflichten)
- Praktisches Arbeiten in der Werkstatt
Während des Kurses sind folgende Arbeitsproben anzufertigen
- 2-teiliger Jogginganzug
- Festliches Kinderkleid
- Gefütterte Kinderjacke
- Kinderhose (mit Reißverschluss)
Für genauere Informationen und Rückfragen zur Gewerbeanmeldung wenden Sie sich bitte an Jennifer Grabher (Fachgruppengeschäftsführer:in Mode und Bekleidungstechnik, Tel.: 05522/305-232.)
Hinweis zum Gewerbezugang :
Die fachliche Qualifikationsvoraussetzungen werden in der Zugangsverordnung (StF: BGBl. II Nr. 38/2003 idF BGBl. II Nr. 399/2008 für das verbundene Handwerk der Damenkleidermacher:innen, der Herrenkleidermacher:innen und der Wäschewarenerzeugung festgelegt. Vor allem auch für den eingeschränkten Bereich zur Herstellung von Baby- und Kinderbekleidung bis Größe 134, gibt es die Möglichkeit die fachliche Qualifikation individuell (gem. § 19 GewO) nachzuweisen. Hier gilt es die individuelle Vorbildung der Kandidat:innen anhand offizieller Zeugnisse zu berücksichtigen. Der Kurs zielt auf die Vermittlung aller relevanten theoretischen sowie praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich Baby- und Kinderbekleidung (bis Größe 134) ab. Sind keine einschlägig fachlichen Vorkenntnisse vorhanden, besteht die Möglichkeit, ein Fachgespräch und eine Arbeitsprobe bei der Landesinnung "Mode und Bekleidungstechnik" abzulegen.
Weitere Informationen hinsichtlich der erforderlichen Voraussetzungen für eine Gewerbeberechtigung & Wäschewarenerzeugung, eingeschränkt auf die Herstellung von Baby und Kinderbekleidung (bis Größe 134), weitere Informationen zu Fachgespräch und Arbeitsprobe sowie Kontaktdaten zur Innung Mode & Bekleidungstechnik finden Sie hier: https://www.wko.at/branchen/vbg/gewerbe-handwerk/mode-bekleidung/1.html
Die Fachgespräche finden zeitnah nach den Kursen statt. Termine werden innerhalb der Kurse bekanntgegeben. Voranmeldungen für das Fachgespräch nehmen die Kursleiterinnen entgegen. Per E-Mail werden Sie seitens der Landesinnung der Mode- und Bekleidungstechnik weitere Informationen und eine Einladung zum Fachgespräch erhalten.
Betriebswirtschaftliche Kenntnisse:
Bei der Gewerbeanmeldung sind betriebswirtschaftliche Kenntnisse vorzulegen. Diese können beispielsweise durch eine bestehende Selbständigkeit, eine Lehre oder Schule mit kaufmännischen Inhalten oder auch durch allfällige sonstige Kurse dokumentiert werden. Es obliegt der Gewerbebehörde, zusätzliche Ausbildungen oder Nachweise einzufordern, mit denen die unternehmerischen Fähigkeiten dokumentiert werden können.
Um für diesen Kurs das WIFI-Diplom zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- mindestens 80% Anwesenheit
- Anfertigung und Fertigstellung der vorgegebenen Werkstücke innerhalb des Kurses (Werkstücke müssen am letzten Tag abgegeben werden)
Simone Neier
80
€ 1.970,- zzgl. Materialkosten exkl. Gebühr für das Fachgespräch der WKV
WIFI Hohenems