Ausbildung zur verantwortlichen Person gemäß § Absatz 6 AWG 2002 idgF.
Ausbildung zur verantwortlichen Person gemäß § Absatz 6 AWG 2002 idgF.

Termin auf Anfrage
Bitte wenden Sie sich an:

Bianca Fussenegger
T  05522/305-509
fussenegger.bianca@vbg.bauakademie.at

Derzeit ist kein Kurs verfügbar. Wir informieren Sie gerne, sobald der nächste Kurstermin fixiert ist. Klicken Sie auf die nachfolgende Schaltfläche, um die Erinnerungsfunktion zu aktivieren.



Möglicherweise können wir Ihnen auch eine Alternative zu diesem Kurs anbieten – rufen Sie uns einfach unter 05572 3894-425 an. Wir beraten Sie gerne!

Kurstermine ab Herbst finden Sie hier.

Ausbildung zur verantwortlichen Person gemäß § Absatz 6 AWG 2002 idgF.

Zielgruppe

Baumeister:innen, Erdbauer:innen, Abbruchunternehmen, Abfalltransporteur:innen, Planer:innen, Architekt:innen, Baumanager:innen, Bauaufsichten, angehende gewerbsmäßige Sammler:innen und Behandler:innen von nicht gefährlichen Abfällen

Inhalt

  • Gesetzlich erforderliche Grundlagen
  • Wissen zur Wahrung der Tätigkeiten als verantwortliche Person gemäß § 26 Abs. 6 AWG 2002 idgF.
  • Verpflichtungen und Vorgaben bei Entsorgungs- und Verwertungstätigkeiten in betrieblichen und projektbezogenen Bereichen des Bauwesens
  • Maßnahmen und rechtliche Vorgaben in praktischer und dokumentarischer Hinsicht
  • Grundlagen im Bereich Abfallrecht, Abbrucharbeiten sowie Bau- und Abfallchemie für rückbaukundige Personen gemäß Recycling Baustoff VO BGBl. II 290/2016

Rechtliche Grundlage:

  • Relevante Rechtsgrundlagen aus der österreichischen Abfallrechtsgebung

Folgende Gesetze werden speziell behandelt:

  • Abfallwirtschaftsgesetz 2002 idgF. / Abfallnachweisverordnung 2012 idgF.
  • Abfallbilanzverordnung 2009 idgF. / Abfallverzeichnisverordnung 2020 idgF.
  • Deponieverordnung 2008 idgF. / Bundesabfallwirtschaftsplan 2017
  • Altlastensanierungsgesetz idgF.
  • Recycling-Baustoff VO idgF.
  • Projektspezifische Gesetze (GewO, WRG, NSchG, MinroG)
  • Registrierung, Wartung und Eintragungen im EDM / ZAReg und Grundlagen in Bezug auf Abfallbilanzierungen 

Entsorgung (Deponierung) von Aushubmaterial:

  • Stufenweise Ablaufdarstellung einer fach- und sachgerechten Vorgehensweise
  • Art und Weise der Dokumentation und Nachweisführung bei Entsorgungen und gesetzliche Rahmenverpflichtungen (Deponieverordnung, Abfallnachweisverordnung, Abfallbilanzverordnung)
  • Begriffserläuterungen in Hinblick auf Dokumentationen in Verbindung mit Praxisbeispielen
  • rechtliche Verpflichtungen von Unternehmen und Abfallbesitzer:innen bei Entsorgungen entsprechend der Abfallrechtsgebung
  • Querverweis auf das Altlastensanierungsgesetz idgF. (ALSAG) im Zuge von Entsorgungen und Darstellung möglicher Verfahrensläufe bei Verstoß gegen das ALSAG in Form von Praxisbeispielen

Wiederverwendung (Verwertung) von Aushubmaterial:

  • Stufenweise Ablaufdarstellung einer fach- und sachgerechten Verwertung von Aushubmaterial
  • Art und Weise der Dokumentation und Nachweisführung bei Verwertungen; gesetzliche Rahmenverpflichtungen (Bundesabfallwirtschaftsplan, Naturschutzgesetz, Wasserrecht, Umweltrecht, ALSAG Vorgaben)
  • Begriffserläuterungen in Hinblick auf Dokumentationen (Praxisbeispiele) und Darstellung von bestehenden Grenzwerten und Mengenschwellen
  • Bürokratische Verpflichtungen von Unternehmen oder Abfallbesitzer:innen bei Verwertungsmaßnahmen

 

Verwertungsorientierter Rückbau

Basierend auf erlernte Grundlagen zu verantwortlichen Person gem. § 26 AWG 2002 idgF. für nicht gefährliche Abfälle im Bauwesen, wird auf die Besonderheiten im Rahmen von Bau- und Abbrucharbeiten im Geltungsbereich der Recycling Baustoff Verordnung idgF. abgezielt und somit der Teilfachbereich für die Ausübung der Tätigkeiten einer rückbaukundigen Person erlernt.

  • Abbrucharbeiten gem. ÖNORM B2251 / Recycling Baustoff VO idgF.
  • ÖNORM B3151: Rückbau von Bauwerken als Standartabbruchmethode / Dokumentation und Nachweisführung
  • Recycling von Abfällen aus Bau- und Abbrucharbeiten / Qualitätssicherung von Recycling Baustoffen
  • CE Konformität gem. EU-Bauprodukte VO idgF.

 

Ziel

Ist die Ausbildung von qualifizierten Fachpersonen um die Kenntnis und Fähigkeit einer verantwortlichen Person gem. § 26 Abs. 6 AWG 2002 idgF. nachweisen zu können sowie die tägliche Praxis einer verantwortlichen Person im Bauwesen bewältigen zu können um somit auch eine Erlaubnis zur Sammlung/Behandlung von Abfällen gem. § 24a AWG 2002 idgF. zu erlangen.

Schulung der geltenden Rechtslagen und Anwendungsbereiche speziell für die Baupraxis und den Baubetrieb.
Selbstkritische Eigenkontrolle der betrieblichen und projektiven Situation (Berechtigungen); Anstoß zur Adaptierung der eigenen, bestehenden Systematik auf den Stand der Rechtslage; Hilfestellung im Zuge der Schulung in gegenständlichen Problematiken

 

Trainer

Bernhard Radinger (br conTrust GmbH)

Trainingseinheiten

24

Beitrag

€ 1.060,- inkl. Seminarunterlagen und Prüfung

Ort

BAUAkademie / WIFI Hohenems

Filter setzen closed icon