


Grundausbildung Transportbegleitung
- Mindestalter 21 Jahre
- Österreichische Staatsbürgerschaft
- Keine gravierenden Verwaltungsstrafen
- Einwandfreier Leumund
- Lenkberechtigung C und E
- Kenntnisse der deutschen Sprache
Qualifikation zum Organ der Straßenaufsicht zur Durchführung von Transportbegleitungen - vor der Vereidigung ist ein Praxisnachweis erforderlich.
- Grundkurs
- Wissensvermittlung relevanter Sachinformationen (StGB, KFG, StVO, VStG, AVG, Bescheidkunde)
- Theoretische Ausbildung
Die Prüfung findet ungefähr eine Woche nach Kursende statt.
Meinrad Müller