


Auffrischung Transportbegleitung Stufe 2 oder Stufe 4
- Teilnehmende müssen als Straßenaufsichtsorgane für Transportbegleitungen (Stufe 2 oder 4) vereidigt sein
- Österr. Staatsbürgerschaft
- Keine gravierenden Verwaltungsstrafen
- Einwandfreier Leumund
- Kenntnisse der deutschen Sprache
Mario Leiter
Meinrad Müller
330,- Stufe 2+4
Die Ausweise werden jeweils ab Ausstellungsdatum verlängert. Die Auffrischung darf allerdings nicht länger als ein Jahr zurückliegen.