Auffrischung Transportbegleitung Stufe 2 oder Stufe 4
Auffrischung Transportbegleitung Stufe 2 oder Stufe 4

Schwer- oder Sondertransporte sind durch die Beschaffenheit der Auslieferung eine Besonderheit im Straßenverkehr. Damit die Überstellung ordnungsgemäß und unfallfrei vonstattengeht, werden vereidigte Straßenaufsichtsorgane benötigt.
Stufe 2 Auffrischung Transportbegleitung - 2 Termine
14.11.2025 - 14.11.2025
Tageskurs
Hohenems  
Verfügbar
310,00 EUR
310,00 EUR
Screenreader Text
ORT Hohenems

Anfahrt/Kontakt

ZEIT

Freitag, 8:00 - 16:00
Kursdauer: 7 (Trainingseinheiten)

DURCHFÜHRUNG Präsenz Kurs
Kursnummer: 71817
310,00 EUR Kursnummer: 71817
ORT Hohenems

Anfahrt/Kontakt

ZEIT

Freitag, 8:00 - 16:00
Kursdauer: 7 (Trainingseinheiten)

DURCHFÜHRUNG Präsenz Kurs
Kursnummer: 71917
310,00 EUR Kursnummer: 71917
Stufe 2+4 Auffrischung Transportbegleitung - 2 Termine
ORT Hohenems

Anfahrt/Kontakt

ZEIT

Freitag, 8:00 - 17:00
Kursdauer: 8 (Trainingseinheiten)

DURCHFÜHRUNG Präsenz Kurs
Kursnummer: 71818
360,00 EUR Kursnummer: 71818
ORT Hohenems

Anfahrt/Kontakt

ZEIT

Freitag, 8:00 - 17:00
Kursdauer: 8 (Trainingseinheiten)

DURCHFÜHRUNG Präsenz Kurs
Kursnummer: 71918
360,00 EUR Kursnummer: 71918

Auffrischung Transportbegleitung Stufe 2 oder Stufe 4

Zielgruppe

Personen, die Kenntnisse bezüglich Transportbegleitungen für Sondertransporte in der Funktion als vereidigte Straßenaufsichtsorgane gem. § 97 - Abs. 2 StVO 1960 auffrischen müssen (Verlängerung des Ausweises)

Voraussetzungen

  • Teilnehmende müssen als Straßenaufsichtsorgane für Transportbegleitungen (Stufe 2 oder 4) vereidigt sein
  • Österr. Staatsbürgerschaft
  • Keine gravierenden Verwaltungsstrafen
  • Einwandfreier Leumund
  • Kenntnisse der deutschen Sprache

Ziel

Verlängerung der Berechtigung der Stufe 2 oder der Stufe 4

Inhalt

Wiederholung maßgeblicher Vorschriften und Vermittlung von Neuerungen

Trainer

Mario Leiter
Meinrad Müller

Trainingseinheiten

7 für Stufe 2 und 8 für Stufe 4

Beitrag

€ 310,- Stufe 2
€ 360,- Stufe 2+4

Ort

WIFI Hohenems

Hinweis

Die Ausweise werden jeweils ab Ausstellungsdatum verlängert. Die Auffrischung darf allerdings nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

Filter setzen closed icon