



MAB Ordinationsassistenz
Das Bundesgesetz "Medizinische Assistenzberufe-Gesetz" (MABG) vom 25. September 2012 und die entsprechende Ausbildungsverordnung vom 30. September 2013 regeln unter anderem die Ausbildung und Berufsbezeichnung der Ordinationsassistenz.
Ordinationsassistent:innen assistieren bei medizinischen Maßnahmen in Ordinationen, Gruppenpraxen, selbstständigen Ambulatorien und Sanitätsbehörden unter ärztlicher Anordnung und Aufsicht.
Der Lehrplan richtet sich nach der gesetzlichen Ausbildungsverordnung. Der Gesamtumfang der Ausbildung beträgt 650 Stunden, wobei circa die Hälfte als Praktikum zu absolvieren ist.
Die Ausbildung endet mit einer kommissionellen Abschlussprüfung. Um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, müssen die Anwesenheitspflicht erfüllt sowie die Einzelprüfungen und das Praktikum positiv abgeschlossen sein.
650 (davon circa 50 Prozent Praktikum)
3.690,- (inklusive Prüfungsgebühr)
100,- für Wiederholungsprüfung
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