Refreshing: Rückbaukundige Person im Bauwesen
Refreshing: Rückbaukundige Person im Bauwesen

Im Rahmen des Refreshing für rückbaukundige Personen werden die aktuellen gesetzlichen Regelungen dargestellt und praxisorientiert erläutert.
08.04.2027 - 08.04.2027
Tageskurs
Hohenems  
Verfügbar
540,00 EUR
540,00 EUR
Ort
ORT Hohenems

Trainingseinheiten
ZEIT

Donnerstag, 8:00 - 17:00
Kursdauer: 8 (Trainingseinheiten)

Durchführung
DURCHFÜHRUNG Präsenz Kurs
Kursnummer: 35124
540,00 EUR Kursnummer: 35124

Refreshing: Rückbaukundige Person im Bauwesen

Schad- und Störstoffentfrachtung im Zuge des Rückbaus von Gebäuden

Die im Zuge einer verpflichtenden orientierenden / umfassenden Schad- und Störstofferkundung für einen geplanten Rückbau gefundener Schad- und Störstoffe müssen vor Beginn des maschinellen Rückbaus nachweislich entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Der verwertungsorientierte Rückbau ist auch ohne dem Erfordernis einer Schad- und Störstofferkundung gesetzlich verpflichtend durchzuführen und zu dokumentieren.

Zielgruppe

Planer:innen, Rückbaukundige Personen, Rückbau- bzw. Abbruchunternehmen, Gemeinden (Bauamt), Deponiebetreiber, Erdbeweger

Ziel

Dieses Refreshing vermittelt die aktuelle Gesetzeslage für den richtigen Umgang mit den Schadstoffen beim Rückbau, der Zwischenlagerung auf der Baustelle, dem Transport und der ordnungsgemäßen Verwertung/Entsorgung.

Inhalt

  • Abfallwirtschaftsgesetz 2002 idgF.
  • Recycling Baustoff VO
  • ÖNORM B3151:2022
  • Abfallverzeichnisverordnung 2020 in Bezug auf den verwertungsorientierten Rückbau
  • CLP Verordnung in Bezug auf künstliche Mineralfasern
  • POP Verordnung in Bezug auf KW und HBCD

Trainer

Bernhard Radinger, brconTrust GmbH 

Trainingseinheiten

8

Beitrag

€ 540,-

Ort

BAUAkademie / WIFI Vorarlberg

Filter setzen closed icon