ÖNORM B2110 - Fallstrick im Werkvertragsrecht
ÖNORM B2110 - Fallstrick im Werkvertragsrecht

Sie erhalten einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und vertiefen Ihr Know-how in Themen wie Regieleistungen, Rechnungslegung oder Prüf- und Warnpflicht.
26.02.2027 - 26.02.2027
Tageskurs
Hohenems  
Verfügbar
305,00 EUR
305,00 EUR
Ort
ORT Hohenems

Trainingseinheiten
ZEIT

Freitag, 8:00 - 12:00
Kursdauer: 4 (Trainingseinheiten)

Durchführung
DURCHFÜHRUNG Präsenz Kurs
Kursnummer: 35117
305,00 EUR Kursnummer: 35117

ÖNORM B2110 - Fallstrick im Werkvertragsrecht

Zielgruppe

Geschäftsführer:innen, Bauleiter:innen, Abteilungsleiter:innen, Ziviltechniker:innen, Techniker:innen und Selbstständige

Einstiegtext

Die Bestimmungen der ÖNORM B2110 finden in der Praxis auf fast allen baulichen Werkverträgen Anwendung. Zahlreiche Bestimmungen des ABGB werden dadurch erheblich abgeändert. Dies führt zu rechtlichen Risiken und unerwarteten Situationen für Auftragnehmer:innen und Auftraggeber:innen. Grundkenntnisse der zentralen Bestimmungen der ÖNROM B2110 sind für jeden Bautreibenden sowie für Vertragspartner und deren Berater unverzichtbar.

Inhalt

  • Grundlagen
  • Preisgestaltung
  • Dokumentation - Beweismittel
  • Leistungsänderungen
  • Regieleistungen
  • Rechtsfolgen von ohne Auftrag oder vertragswidrig erbrachter Leistungen
  • Verzug, Pönale, Behinderung
  • Rechnungslegung und Zahlung
  • Mängel und Schäden - Gefahr Tragung und Haftung
  • Prüf- und Warnpflicht

Trainer

RA Dr. Marco Fiel 

Trainingseinheiten

4

Beitrag

€ 305,- inklusive Pausenkaffee

Ort

BAUAkademie / WIFI Hohenems

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